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Erläuterung zum Ausfüllen des Sorgerechtsformulars: 

Das Sorgerechtsformular bei gemeinsamem Sorgerecht muss von demjenigen Elternteil ausgefüllt und unterschrieben werden, bei welchem das Kind nicht dauerhaft lebt. Lebt das Kind im Wechselmodel -bei beiden Elternteilen- muss das Formular von beiden Elternteilen ausgefüllt und unterschrieben werden.  

Das Formular muss im Original unterschrieben zum Erstgespräch bei uns in der Praxis vorgelegt werden. Bitte senden Sie das Formular nicht per E-Mail-Anhang, auch nicht als Foto oder eingescannte PDF-Datei. Diese Art der Vorlage können wir nicht anerkennen.